Augen auf beim Chartern. Achten Sie auf Ihre Zahlung. Bei uns erhalten Sie auf Wunsch für ausgewählte Flottenanbieter eine Zahlungsabsicherung von Yacht-Pool, die Sie gleichzeitig vor den finanziellen Folgen einer Stornierung bei einer Corona-Infektion oder einer Impfunverträglichkeit schütz. Bitte fragen Sie uns danach.
Antrag Charter-Versicherungen von Yacht-Pool finden Sie hier
Viele Partnerfirmen bieten aufgrund der derzeitigen ungewöhnlichen Situation individuelle Kulanzregelungen an, wenn Ihre Buchung (Reisetermin und Reiseland) betroffen ist. Die Kulanzregelungen sind in der Regel Umbuchungsmöglichkeiten auf einen späteren Zeitpunkt oder auf eine andere Ausgangshafen, sofern der Vercharterer mehrere Stützpunkte unterhält. Dies wird im Einzelfall geklärt, wenn der Ernstfall eintritt.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie / Ihre Buchung von einer Reisesperre betroffen ist.
Bekommen Sie von Ihrem Vercharterer auch einen Sicherungsschein ausgestellt? Ist die Insolvenz der ausländischen Basis auch über den Sicherungsschein abgedeckt ?
Viele Vercharterer schließen Mietverträge ab, die nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig sind, da der Vercharterer nicht Reiseveranstalter ist (der sonst übliche Sicherungsschein wird nicht ausgestellt). Diese Versicherungslücke kann durch unsere Insolvenz-Versicherung geschlossen werden:
Bookingmanager:
Wir sichern Ihre Zahlungen an uns gegen eine mögliche Insolvenz ab. Sie erhalten von uns einen Sicherungsschein, ausgestellt von Yacht-Pool, ein Spezialunternehmen für die Charterbranche.
Yachtcharter Mallorca, Ibiza, Portugal, Malta, Italien, Niederlande, Ostsee, Schweden, Norwegen, Kanaren, Montenegro, Türkei, Griechenland, Frankreich aber auch exotische Ziele wie
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